1. Die Frau ist dem Manne untertan. Denn das war schon immer so und soll daher auch so bleiben. Schliesslich sind Frauen dümmer als Männer und daher bestens für verantwortungslose Arbeiten im Haushalt und insbesondere in der Küche prädestiniert. Das Essen muss allerdings schmecken, denn daran erkennt man die Güte einer Frau. Aus diesem Punkt ergibt sich automatisch Punkt 2.
2. Die Frau versorgt den Haushalt, während der Mann hart arbeiten geht, um Frau und Kinder zu versorgen, wobei es vorrangig um die Versorgung der Kinder geht, die aber der Frau zugeteilt sind, was eine Mitversorgung derselben unumgänglich macht.
3. Die Frau hat dem Manne am Abend alle Gefälligkeiten zu erweisen, die sich der Mann ausbedingt. Schliesslich konnte sie den Tag in Musse verbringen. Das bisschen Haushalt zählt ja nicht, der Umgang mit den Kindern sowie das Kochen des Essens fällt ohnehin in die Sparte "Hobby und Freizeitvergnügen".
4. Der Zeitpunkt der Ausübung der
ehelichen Pflichten richtet sich ausschliesslich nach der Laune des Mannes, da
die Frau ohnehin immer bereit ist. Bei der Ausübung des Koitus ist zu beachten:
- Das Licht hat ausgeschaltet zu sein.
- Jedes Geräusch ist aus
Gründen der guten Moral und des Anstandes zu vermeiden.
- Das Lustempfinden
sowie die Exekutive des Aktes obliegen dem Manne, die Frau hat sich
ruhig
auf dem Rücken liegend still zu verhalten.
- Von oralen Nebensächlichkeiten
(Küssen) und albernen Zärtlichkeiten (Streicheln) ist
abzusehen.
- Beim
plötzlichen Eintritt von Kindern in den Raum des Ereignisses ist Stillschweigen
zu
bewahren und jegliche Aktivität sofort zu unterbrechen. Schliesslich
können Kinder
psychische Störungen davontragen, wenn sie bemerken, dass sich
Mutter und Vater lieben.
Kinder sollten lieber Krimis und Horrorfilme
schauen, das ist besser für ihre geistige
Entwicklung.
- Generell kann
gesagt werden, dass der Koitus ausschliesslich dem Zwecke der Vermehrung
dienlich ist und daher nur an den Tagen ausgeübt werden sollte, an denen es
wahrscheinlich
ist, die Frau in den Zustand der Trächtigkeit zu versetzen.
An den übrigen Tagen ist von dem
verwerflichen und schmutzigen Treiben
abzusehen.
- Der Vollzug des Beischlafes zum reinen Vergnügen widerspricht
den Dogmen der Kirchen
sowie den innersten Regeln der Sitte und des guten
Anstandes und ist somit zu unterlassen.
Diese Lehre ist an die Kinder
weiterzugeben.
5. Auftreten in der
Öffentlichkeit
Vor der Hochzeit
- Vor der Hochzeit ist der
Begriff "Liebe" oft anzuwenden. Auch sollte man das Gerücht
verbreiten, bei
der bevorstehenden Hochzeit handelte es sich um eine "Liebeshochzeit". Das
macht sich immer gut, wenn auch niemand so recht weiss, warum. Hinweis:
Sollte die Braut
zum Zeitpunkt der Hochzeit aufgrund baldiger Niederkunft
über das Aussehen einer
prallen Leberwurst verfügen, ist der Begriff
"Liebesheirat" nicht unbedingt empfehlenswert.
- Der künftige Ehepartner ist
vor der Hochzeit des öfteren "verliebt" anzusehen. Nach dem
Eheschluss ist
diese Mühe nicht mehr erforderlich und verstösst ausserdem gegen die guten
Sitten.
- Turteleien sowie der Austausch von Zärtlichkeiten sind in der
Öffentlichkeit zu unterlassen,
da moralisch gefestigte Mitbürger
Sympathiebekundungen zweier Menschen als Todsünde zu betrachten haben.
- In
der Verlobungsperiode haben beide Partner in getrennten Betten zu nächtigen.
Dies
entspricht den moralischen Grundbegriffen und bereitet zudem auf die
Zeit nach der
Hochzeit vor.
- Am Polterabend haben beide Eheleute den
Unrat der vorhergegangenen Feierlichkeit zu
beseitigen. Vornehmlich wird
hier der weibliche Teil beschäftigt, was eine harmonische
Einstimmung auf die
Zeit nach der Hochzeit schafft.
Während der Hochzeit
-
Während der Hochzeitszeremonie ist der Austausch von Blicken zwischen den
Brautleuten zu
unterlassen und den Worten des Geistlichen andächtig zu
lauschen, wobei ein
gottesfürchtiges Nicken alle 2 Minuten durchaus zu
empfehlen ist.
- Die Brautleute haben sich von den simulierten Tränen der
Hochzeitsgäste, die aus Gründen
der moralischen Schicklichkeit derselben
vergossen werden, stark beeindrucken zu lassen.
- Die Worte, die es gegen
Ende der Zeremonie nachzusprechen gilt, sind von beiden Eheleuten
tunlichst
zu behalten, da sich mehrmalige Bitten um Wiederholung nur selten positiv
auswirken. - Die finale Frage nach der lauteren Absicht des Zusammenbleibens
in guten wie
in schlechten Tagen ist nicht wahrheitsgemäss, sondern mit "Ja"
zu beantworten. Hinweis:
Das Kreuzen der Finger hinter dem Rücken oder das
Beantworten der Frage mit "'Mal
schauen" zeugt zwar von Ehrlichkeit, wird
von den Hochzeitsgästen jedoch zumeist nicht so
gern gesehen.
- Das
Küssen der Braut ist dem Bräutigam zu überlassen. Hierbei sollte man jedoch
darauf
achten, dass die Kusszeit zwei Sekunden nicht überschreitet. Das
genügt, um echte Zuneigung
zu signalisieren, und allein das zählt. Bei
längeren Küssen könnten die Hochzeitsgäste den
Verdacht hegen, dass die
Brautleute etwas füreinander übrig hätten, was nun wirklich sehr
unangenehm
wäre.
Nach der Hochzeit
- Nach der Hochzeit ist den Gästen
unverzüglich Zugang zu Gratisessen und Freibier zu
gewähren. Der durch
lästige Hochzeitszeremonien verursachte Aufschub muss
schliesslich
kompensiert werden. Die Schar der Hochzeitsgäste kann hier in
zwei Kategorien unterteilt
werden:
Leute, die allein wegen der
obligatorischen Fress- und Sauforgie bei der Hochzeit erscheinen
und Leute,
die aus reiner Sympathie mit dem Brautpaar an den Festlichkeiten teilnehmen. Die
Grösse letzterer Personengruppe geht erfahrungsgemäss gegen Null.
- Nach
der Hochzeit müssen sich die Brautleute nicht mehr küssen und können
unverzüglich
mit dem Fremdgehen beginnen.
- Braut und Bräutigam beginnen
nun, im Freundeskreis über den Partner zu lästern. Dies
geschieht, damit
nicht der Eindruck entsteht, Opfer einer glücklichen Ehe geworden zu sein.
Solche Leute werden gewöhnlich von der Gesellschaft gemieden.
- Die
Braut kann ihre Diät nun beenden. Denn mit der Hochzeit sind die Tage vorbei, an
denen
man auf Männer einen guten Eindruck machen musste. Die Figur darf nun
unförmig werden,
da der Gatte natürlich keinen Wert auf Attraktivität legt,
wenn er mit dem gültigen
Scheidungsrecht vertraut ist.
- Nach der
Hochzeit gelten die Punkte dieser Übersicht
6. Ehestreitigkeiten enden
grundsätzlich beim Klingeln eines Besuchers an der Haustür und
werden
automatisch in eine dauerhafte harmonische Beziehung umgewandelt, die erst mit
dem Abschied des Besuchers wieder zur Katastrophe wird.
7. Aufzucht eines
Kleinkindes
- Die Hege und Pflege des Säuglings ist der Frau zu
überlassen. Schliesslich ist sie aufgrund der
zwei zusätzlichen
Hirnwindungen, die der Mann ihr voraus hat, definitiv eher in der Lage, mit
dem Geist eines Kleinkindes konform zu gehen.
- Das erste Wort, das der
Säugling zu lernen hat, ist "Mama" (bei antiautoritärer Erziehung
entsprechend "Alte"). Nur so kann gewährleistet werden, dass der Schlaf des
richtigen
Ehepartners durch kleinkindische Sonderwünsche einen Interruptus
erfährt.
- Das Wickeln des Kleinkindes ist der Frau zu überlassen. Nur so ist
sie in der Lage,
einschlägige Vergleiche zwischen dem Inneren einer Windel
und der Wahl ihres Ehepartners
zu ziehen.
- Die Fütterung des Kindes ist
ebenfalls der Frau zu überlassen, da der Mann beim Frühstück
mit der Lektüre
der Bildzeitung beschäftigt zu sein hat.
- Dem Kinde das Sprechen
beizubringen, wäre aufgrund der wesentlich höheren geistigen
Leistungsfähigkeit eher Aufgabe des Mannes. Da dieser jedoch durch seinen
geistig überaus
anspruchsvollen Beruf (zum Beispiel Kfz-Mechaniker) allein
schon ausgelastet ist, fällt diese
Aufgabe der Frau zu.
8. Fremdgehen - Expertentips für
Männer
- Vor dem Fremdgehen sollte man sich vergewissern, dass die
Ehefrau nicht damit
einverstanden ist. Sonst verliert die Tat ihren Reiz und
macht nur wenig Spass.
- Zum Fremdgehen empfiehlt es sich nicht unbedingt,
die eigene Ehefrau zu verwenden.
- Mit Supermarktkassiererinnen, Friseusen
und Polizistinnen sollte man vom Verkehr an ihrem
Arbeitsplatz absehen.
-
Nach dem Fremdgehen hat ein wichtiges Indiz für die Tat (Lippenstift am Sakko,
Liebesbrief
in der Tasche) der Ehefrau zu deren grösster Freude zuzukommen.
Nichts belebt den grauen
Ehealltag und den freundlichen Nachbarn mehr, als
eine zünftige Szene.